Marktstandards

Bereits vor einigen Jahren hat infinma für Berufsunfähigkeitsversicherungen das Konzept der sog. Marktstandards entwickelt. Dabei handelt es sich um ein einfaches und transparentes Verfahren, das es erlaubt, Produkte einzuschätzen. Für die wichtigsten Qualitätskriterien einer Produktgattung wird analysiert, welche Ausprägungen des Kriteriums am Markt verfügbar sind. Diejenige Ausprägung, die von den meisten Anbietern verwendet wird, definiert den Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnitts. Eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens und die aktuellen Marktstandards z.B. in der Berufsunfähigkeits- und der Erwerbsunfähigkeitsversicherung finden Sie am Ende dieser Seite.

Die Marktstandards werden i. d. R. einmal im Jahr ermittelt. infinma wird die Produkte und Gesellschaften auszeichnen, die in allen getesteten Kriterien den Marktstandard mindestens erfüllen oder diesen übertreffen. Als Nachweis hierzu können die Anbieter ein (kostenloses) Zertifikat erhalten und / oder ein (kostenpflichtiges) Siegel erhalten.

Dieses Verfahren hat gegenüber anderen gängigen Produktvergleichen den Vorteil, dass die eher ungünstige Ausprägung eines bestimmten Qualitätskriteriums nicht durch eine besonders vorteilhafte Ausprägung eines anderen Merkmals ausgeglichen werden kann. Es erfolgt also keine Gewichtung von Kriterien und keine Aggregation zu einem Gesamtergebnis, sondern lediglich eine Darstellung in der Form: Marktstandard erfüllt – ja oder nein. Somit zeichnet sich das Verfahren gleichermaßen durch hohe Transparenz und Nachvollziehbarkeit aus.

Aufgrund des großen Erfolges und der starken Nachfrage durch die Versicherer hat infinma das Verfahren der Marktstandards inzwischen auch auf die Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, Pflege-Rentenversicherungen und seit 2021 auch auf die Grundfähigkeitsversicherung übertragen. Zudem wurde auf vielfachen Wunsch eine Trennung der Marktstandards in der BU für Deutschland und Österreich vorgenommen.


Das Konzept der Marktstandards in der BU wurde von infinma bereits im Jahre 2004 erstmals in der Zeitschrift Versicherungswirtschaft vorgestellt. Seitdem sind die Marktstandards als Branchendurchschnittswert u.a. regelmäßiger Bestandteil der Wettbewerbs-Analyse-Tools W.A.T., die in Deutschland von mehreren tausend Anwendern genutzt wird.

Mit den Marktstandards wurde ein einfaches und transparentes Vergleichsverfahren entwickelt, das es dem Vermittler erlaubt, die Stärken und Schwächen eines bestimmten Produktes in Relation zum jeweiligen Branchendurchschnitt zu erkennen, ohne eine detaillierte Analyse durchführen zu müssen.

Der Marktstandard definiert sich bei jedem einzelnen getesteten Kriterium durch die Regelung, die von der Mehrheit der Versicherer verwendet wird. Regelungen, die aus Kundensicht ungünstiger sind als der Marktstandard werden mit einem „-“ gekennzeichnet, Regelungen, die aus Kundensicht günstiger als der Marktstandard sind, werden dementsprechend mit einem „+“ gekennzeichnet. Um die Detailtiefe der Analyse zu erhalten, verzichtet infinma auf jegliche Gewichtung der Einzelkriterien bzw. eine Aggregation der Ergebnisse.

Aufgrund der wachsenden Beliebtheit der Marktstandards, hat sich infinma im Jahr 2012 auch des Themas Erwerbsunfähigkeit angenommen und das Konzept der Marktstandards für die EU übernommen.

Wie bereits im Herbst 2011 angekündigt, hat infinma im Mai 2012 ihr etabliertes Konzept der Markstandards nun auch auf den Bereich der Pflegerenten übertragen.

Im März 2013 wurden zudem die Marktstandards in der BU in Deutschland und Österreich erstmals separat bestimmt.

Im März bzw. April 2021 wird infinma nun das Verfahren der Marktstandards auch auf die Grundfähigkeitsversicherung und die Risikolebensversicherung übertragen.

Eine detaillierte Beschreibung der verwendeten Kriterien und die aktuellen Marktstandards finden Sie hier:

Marktstandards in der…